Wartung
Inspektion in der freien Werkstatt: Bleibt die Garantie erhalten?
Ja, die Garantie bleibt. Seit der EU-Gruppenfreistellungsverordnung dürfen Sie Ihr Auto auch während der Garantiezeit in einer freien Werkstatt warten lassen. Zwei Bedingungen: Die Arbeiten müssen nach Herstellervorgabe erfolgen, und es müssen gleichwertige Ersatzteile verbaut werden. Beides wird im Serviceheft dokumentiert.
Muss die Inspektion beim Vertragshändler gemacht werden?
Nein. Diese Vorstellung hält sich hartnäckig, stimmt aber seit über zwanzig Jahren nicht mehr. Hersteller dürfen Kunden nicht an ihr eigenes Werkstattnetz binden, solange das Fahrzeug fachgerecht gewartet wird.
In der Praxis heißt das: Sie entscheiden, wer Ihr Auto wartet. Die Herstellergarantie bleibt davon unberührt, wenn die Werkstatt sich an die Vorgaben hält.

Was die EU-Gruppenfreistellungsverordnung regelt
Die Verordnung stammt aus dem Jahr 2003 und sollte den Wettbewerb im Kfz-Service öffnen. Vorher konnten Hersteller faktisch erzwingen, dass Wartung und Reparatur im eigenen Netz stattfinden. Heute ist das untersagt.
Für Sie als Halter bedeutet das zweierlei. Erstens: Freie Werkstätten haben Zugang zu den technischen Daten der Hersteller, also zu Wartungsplänen, Drehmomenten und Prüfschritten. Zweitens: Ein Garantieanspruch darf nicht mit dem Hinweis abgelehnt werden, die Wartung sei nicht beim Vertragspartner erfolgt.
Was bei einer Inspektion nach Herstellervorgabe geprüft wird
Der Umfang ist nicht frei erfunden, sondern steht im Wartungsplan des Herstellers. Er unterscheidet sich je nach Modell, Baujahr, Laufleistung und teils sogar nach Motorisierung. Typisch sind unter anderem:
- Motoröl und Ölfilter wechseln, Ölstand und Dichtheit prüfen
- Luft-, Innenraum- und je nach Intervall Kraftstofffilter tauschen
- Bremsanlage prüfen: Belagstärke, Scheiben, Leitungen, Flüssigkeit
- Fahrwerk, Lenkung und Achsmanschetten auf Spiel und Risse kontrollieren
- Beleuchtung, Wischerblätter, Frostschutz und Reifenzustand prüfen
- Fehlerspeicher auslesen und Serviceanzeige zurücksetzen
Danach wird der Service dokumentiert. Bei modernen Fahrzeugen läuft das oft über ein digitales Serviceheft, bei älteren über den Stempel im Heft. Beides zählt gleichermaßen.
Wie viel spart man gegenüber der Markenwerkstatt?
Die Ersparnis liegt nach Angaben von Branchenanbietern bei etwa 15 bis 20 Prozent gegenüber der Vertragswerkstatt. Der Unterschied kommt vor allem über den Stundenverrechnungssatz zustande, weniger über die Teile.
Eine pauschale Zahl lässt sich nicht nennen, weil der Umfang zwischen einer kleinen und einer großen Inspektion deutlich schwankt. Ein Kleinwagen mit Ölservice liegt in einer anderen Größenordnung als ein Diesel-Kombi, bei dem zusätzlich Kraftstofffilter und Bremsflüssigkeit fällig sind. Fragen Sie deshalb vorab nach dem konkreten Umfang für Ihr Fahrzeug.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Damit die Garantie sicher erhalten bleibt, kommt es auf drei Punkte an:
- Nach Herstellervorgabe arbeiten. Der Wartungsplan gibt vor, was wann getauscht wird. Abweichungen können Ansprüche gefährden.
- Gleichwertige Ersatzteile verwenden. Es müssen keine Originalteile mit Herstellerlogo sein, aber Teile in Erstausrüsterqualität.
- Sauber dokumentieren. Auf der Rechnung sollte stehen, dass nach Herstellervorgabe gearbeitet wurde. Dazu der Eintrag im Serviceheft mit Datum und Kilometerstand.
Heben Sie die Rechnungen auf. Sollte es zum Streitfall kommen, sind sie Ihr Nachweis.
So läuft die Inspektion bei uns ab
Sie sagen uns Modell, Baujahr und Kilometerstand, wir schauen nach, welcher Serviceumfang ansteht. Vor der Arbeit bekommen Sie einen Kostenrahmen. Kommt bei der Durchsicht etwas Zusätzliches heraus, rufen wir an, bevor wir weitermachen.
Wenn ohnehin die Hauptuntersuchung ansteht, kombinieren wir beides. Wir bereiten das Fahrzeug auf die HU vor und beheben kleine Mängel, bevor sie beanstandet werden.
Kleine oder große Inspektion: Wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe stehen in keinem Gesetz, sie haben sich eingebürgert. Gemeint ist der Umfang, den der Hersteller für das jeweilige Intervall vorschreibt. Der kleine Service ist im Kern ein Ölservice mit Sichtprüfung, beim großen kommen Verschleißteile und zusätzliche Prüfpunkte dazu.
Welcher Umfang bei Ihnen ansteht, hängt nicht vom Kalender ab, sondern von Laufleistung und Zeit – je nachdem, was zuerst erreicht wird. Viele Fahrzeuge melden den Bedarf selbst über eine Serviceanzeige, die Fahrprofil und Ölqualität einrechnet.
| Kleine Inspektion | Große Inspektion | |
|---|---|---|
| Motoröl und Ölfilter | ja | ja |
| Sichtprüfung Bremsen, Fahrwerk, Beleuchtung | ja | ja |
| Luft- und Innenraumfilter | je nach Vorgabe | in der Regel ja |
| Zündkerzen, Kraftstofffilter | nein | je nach Intervall |
| Bremsflüssigkeit | nach Alter | meist fällig |
Was passiert, wenn ein Intervall überzogen wird?
Rechtlich passiert erst einmal nichts, eine Inspektion ist keine Pflichtuntersuchung wie die HU. Kritisch wird es bei der Garantie: Wer den vorgeschriebenen Service deutlich überzieht, riskiert im Schadensfall die Ablehnung.
Technisch ist vor allem der Ölwechsel heikel. Altes Öl verliert seine Schmierwirkung und transportiert Rußpartikel schlechter ab. Bei Turbomotoren rächt sich das schnell, weil die Turbolader-Lagerung auf sauberes Öl angewiesen ist. Wenn Sie unsicher sind, wann zuletzt gewechselt wurde: Der Aufkleber am Türholm oder im Motorraum verrät es meist.
Drei Irrtümer, die immer wieder auftauchen
„Bei freien Werkstätten gibt es keine Herstellerdaten.“ Doch, die gibt es. Der Zugang ist Teil derselben Verordnung, die die Werkstattbindung aufgehoben hat.
„Mit einem Stempel aus der freien Werkstatt sinkt der Wiederverkaufswert.“ Entscheidend ist das lückenlose Scheckheft, nicht der Name darin. Eine dokumentierte Wartungshistorie ist beim Verkauf mehr wert als eine Lücke.
„Kulanz gibt es nur beim Vertragshändler.“ Kulanz ist eine freiwillige Leistung und wird immer im Einzelfall entschieden. Ein durchgehend gepflegtes Scheckheft hilft dabei mehr als der Werkstattname.
Wir prüfen vorab, welcher Serviceumfang für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben ist. Rufen Sie an unter 0155 651 997 41 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.


