Ein förmliches Schadens- oder Wertgutachten erstellt ein Kfz-Sachverständiger, nicht die Werkstatt. Wir nehmen den Zustand auf, erstellen die Kalkulation und organisieren den Termin mit dem Sachverständigen. Für viele Fälle reicht ein Kostenvoranschlag, und den machen wir selbst.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Die beiden werden oft verwechselt, sind aber verschiedene Dinge. Ein Kostenvoranschlag ist unsere Aufstellung darüber, was eine Reparatur kostet: Teile, Arbeitswerte, Lack. Ein Gutachten ist ein Dokument eines unabhängigen Sachverständigen, das darüber hinaus Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung und Reparaturdauer feststellt und vor Gericht Bestand hat.
| Kostenvoranschlag | Gutachten | |
|---|---|---|
| Wer erstellt es | die Werkstatt | ein Kfz-Sachverständiger |
| Was drinsteht | Reparaturumfang und Preis | dazu Werte, Wertminderung, Dauer |
| Wann es reicht | Bagatellschäden, eigene Planung | Haftpflichtfall, Streit, Verkauf |
| Wer zahlt | meist der Auftraggeber | bei Fremdverschulden die Gegenseite |
Was wir aufnehmen
Bevor irgendjemand eine Zahl nennt, muss der Zustand festgehalten werden. Das machen wir in der Werkstatt, auf der Hebebühne, mit Fehlerspeicher. Was wir dabei feststellen, bekommen Sie schriftlich.
- Schadensbild außen mit Fotos, Spaltmaße, Verzug
- Unterboden, Träger und Aufhängung auf der Hebebühne
- Fehlerspeicher aller Steuergeräte
- Vorschäden, soweit erkennbar, und der allgemeine Zustand
- Kalkulation mit Teilen, Arbeitswerten und Lackieraufwand

Wertermittlung vor dem Verkauf
Wer ein Fahrzeug privat verkauft oder ein gebrauchtes kauft, will wissen, was es wirklich wert ist. Die üblichen Onlinerechner geben einen groben Rahmen, kennen aber weder den Zustand des Unterbodens noch die Reparaturhistorie. Für ein belastbares Wertgutachten braucht es einen Sachverständigen, der das Fahrzeug gesehen hat.
Vor dem Kauf eines Gebrauchten lohnt sich außerdem der nüchterne Blick von unten: Rost an tragenden Teilen, Spuren einer Unfallreparatur, Ölverlust. Das machen wir als Gebrauchtwagencheck, ganz ohne Gutachten und in überschaubarer Zeit.
Oldtimer und Youngtimer
Bei älteren Fahrzeugen hat die Bewertung noch einen zweiten Zweck: Für das H-Kennzeichen braucht es ein Gutachten nach § 23 StVZO, und für eine Oldtimerversicherung wird meist ein Wertgutachten verlangt. Beides erstellt ein Sachverständiger. Was wir dazu beitragen, ist der Zustand des Fahrzeugs, und wo nötig die Arbeit, die es dorthin bringt: Blech, Schweißarbeiten und Lack.
So läuft es bei uns
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01
Termin
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos. Wir sagen Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten sinnvoll ist.
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02
Aufnahme
Das Fahrzeug kommt auf die Hebebühne. Wir dokumentieren den Zustand und lesen die Steuergeräte aus.
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03
Kalkulation
Sie bekommen die Aufstellung, was eine Instandsetzung kostet.
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04
Sachverständiger
Ist ein förmliches Gutachten nötig, stimmen wir den Termin ab. Das Fahrzeug kann solange bei uns stehen.
Häufige Fragen
Erstellt ihr das Gutachten selbst?
Ein förmliches Schadens- oder Wertgutachten erstellt ein Kfz-Sachverständiger. Wir nehmen den Schaden auf, kalkulieren und organisieren den Termin. Rufen Sie an, dann klären wir, was in Ihrem Fall nötig ist.
Was kostet ein Gutachten?
Das legt der Sachverständige fest, üblich ist eine Staffelung nach Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Reicht bei einem kleinen Schaden nicht der Kostenvoranschlag?
Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro in der Regel ja. Darüber lohnt sich das Gutachten, weil es Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Reparaturdauer feststellt, also Positionen, die im Kostenvoranschlag gar nicht vorkommen.
Könnt ihr ein Fahrzeug vor dem Kauf ansehen?
Ja. Bringen Sie es vorbei oder kommen Sie mit dem Verkäufer her. Wir schauen uns Unterboden, Technik und Fehlerspeicher an und sagen Ihnen, was auf Sie zukommt. Das ist kein Gutachten, aber für die Kaufentscheidung meist genau das, was man braucht.
Rufen Sie an, dann klären wir in fünf Minuten, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten hermuss. Rufen Sie an unter 0155 651 997 41 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.

