Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie die Werkstatt selbst, auch wenn die gegnerische Versicherung eine Partnerwerkstatt vorschlägt. Wir nehmen den Schaden auf, kalkulieren, stimmen mit der Versicherung ab und setzen instand: Blech, Lack, Anbauteile und anschließend die Achsvermessung.
Sie wählen die Werkstatt, nicht die Versicherung
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, die Werkstatt frei zu wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen eine Partnerwerkstatt vorschlagen, mehr nicht. Das ist gefestigte Rechtsprechung, und es lohnt sich, das zu wissen, denn der Anruf mit dem Werkstattvorschlag kommt oft schon am Tag nach der Meldung.
Wie wir den Schaden aufnehmen
Kommen Sie vorbei oder schicken Sie erst einmal Fotos per WhatsApp. Für eine erste Einschätzung reicht das meistens. Ob unter dem Lack Blech verzogen ist oder ein Längsträger etwas abbekommen hat, sieht man allerdings auf keinem Foto, deshalb folgt darauf immer die Aufnahme in der Werkstatt.
- Sichtprüfung außen, Spaltmaße, Verzug an Anbauteilen
- Fahrzeug auf der Hebebühne: Unterboden, Träger, Aufhängung
- Fehlerspeicher: Airbag, Sensorik, Assistenzsysteme
- Kalkulation mit Teilen, Arbeitswerten und Lackieraufwand
Ablauf mit der Versicherung
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01
Schaden ansehen
Wir sagen Ihnen, ob es ein Fall für die Versicherung ist oder ob Sie bei kleinen Schäden besser selbst zahlen.
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02
Kalkulation
Sie bekommen eine nachvollziehbare Aufstellung. Auf Wunsch geht sie direkt an die Versicherung.
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03
Gutachter
Bei größeren Schäden kommt ein Sachverständiger. Den Termin koordinieren wir, das Fahrzeug steht solange bei uns.
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04
Instandsetzung
Blecharbeiten, Grundierung, Lackierung, Trocknung, Montage.
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05
Achsvermessung
War das Fahrwerk beteiligt, wird anschließend vermessen. Sonst zieht das Auto, und die Reifen sind in einem Jahr durch.
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06
Übergabe
Endkontrolle, Wäsche, Übergabe. Was über die Versicherung läuft, rechnen wir direkt ab.
Warum die Achsvermessung dazugehört
Ein Aufprall auf ein Rad oder eine Bordsteinberührung beim Ausweichen verstellt die Geometrie, ohne dass außen etwas zu sehen ist. Wird das nicht geprüft, ist der Schaden optisch behoben und das Fahrzeug zieht trotzdem. Nach jedem Unfall mit Fahrwerksbeteiligung messen wir deshalb auf der 5D-Anlage nach und legen Ihnen das Protokoll bei.
Wertminderung: der Posten, den viele vergessen
Ein repariertes Fahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert als ein unfallfreies, auch wenn die Arbeit einwandfrei war. Diesen Unterschied nennt man merkantile Wertminderung, und bei einem unverschuldeten Unfall steht sie Ihnen zu. Festgestellt wird sie im Gutachten, deshalb lohnt sich der eigene Sachverständige gleich doppelt.
Wie hoch sie ausfällt, hängt von Alter, Laufleistung und Schwere des Schadens ab. Bei jungen Fahrzeugen mit größerem Schaden kommen schnell vierstellige Beträge zusammen.
Häufige Fragen
Muss ich die Werkstatt nehmen, die die Versicherung vorschlägt?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie die Werkstatt selbst. Die Empfehlung der gegnerischen Versicherung ist ein Vorschlag, keine Vorgabe.
Wer zahlt den Sachverständigen?
Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung. Bei eigenem Verschulden schickt Ihre Vollkasko in der Regel einen eigenen Prüfer, dann entstehen Ihnen dafür keine Kosten.
Lohnt sich die Meldung bei einem kleinen Schaden?
Nicht immer. Bei eigenem Verschulden kann die Rückstufung in der Vollkasko über Jahre teurer werden als die Reparatur. Wir rechnen das mit Ihnen durch, bevor Sie melden.
Wie lange steht mein Auto bei euch?
Das hängt am Umfang und an den Teilen. Ein Stoßfänger mit Lackierung ist in wenigen Tagen fertig, bei Blecharbeiten mit Gutachtertermin wird es länger. Einen Zeitrahmen bekommen Sie mit der Kalkulation.
Schicken Sie Fotos per WhatsApp oder kommen Sie vorbei. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist, bevor Sie mit der Versicherung sprechen. Rufen Sie an unter 0155 651 997 41 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.

